Termine für die Veröffentlichung von periodischen Berichten im Jahr 2023.
Periodischer Bericht | Datum der Veröffentlichung des periodischen Berichts | Beginn des geschlossenen Zeitraums1 |
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Jährlicher Bericht für 2022 | 28. April 2023 | 29. März 2023. |
Bericht für das I. Quartal 2023. | 30. Mai 2023 | 30. April 2023 |
Bericht für das I. Halbjahr 2023 | 2. Oktober 2023 | 2. September 2023 |
Bericht für das III. Quartal 2023 | 29. November 2023 | 30. Oktober 2023. |
Gemäß § 101 Abs. 2 über laufende und periodische Informationen, die von Wertpapieremittenten übermittelt werden sowie die Bedingungen für die Anerkennung als gleichwertig mit den von Rechtsvorschriften geforderten Informationen eines Staats, der kein Mitgliedstaat ist (Verordnung), ist die Gesellschaft Zakłady Urządzeń Kotłowych „Stąporków” S.A. (Gesellschaft, ZUK), nicht verpflichtet zur Vorlage eines Quartalsberichts und eines konsolidierten Quartalsberichts für das zweite und letzte Quartal des Geschäftsjahres.
Gemäß § 101 Absatz 2 der Verordnung ist die Gesellschaft verpflichtet, bis zum Ende des ersten Monats des jeweiligen Geschäftsjahres in Form eines aktuellen Berichts feste Termine für die Einreichung periodischer Berichte in einem bestimmten Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der Tage, die aufgrund gesonderter Vorschriften als arbeitsfreie Tage gelten, festzulegen und vorzulegen.
Geschlossener Zeitraum
Gemäß Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung, MAR-Verordnung) dürfen Personen, die Führungsaufgaben bei ZUK wahrnehmen, d. h. Personen, die mit der Gesellschaft so verbunden sind, dass sie Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans sind oder Führungsfunktionen ausüben, ohne Mitglied der oben genannten Organe zu sein, während sie ständigen Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die sich direkt oder indirekt auf dieses Unternehmen beziehen, und die Befugnis haben, Managemententscheidungen zu treffen, die sich auf die weitere Entwicklung und die wirtschaftlichen Aussichten der Gesellschaft auswirken, während eines geschlossenen Zeitraums von 30 Kalendertagen vor der Veröffentlichung des Zwischenabschlusses oder des Jahresabschlusses am Ende des Geschäftsjahres, zu deren Veröffentlichung die Gesellschaft verpflichtet ist, keine Transaktionen auzf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Dritten, direkt oder indirekt, in Bezug auf ZUK-Aktien oder Schuldverschreibungen oder derivative Instrumente oder andere verwandte Finanzinstrumente vornehmen.